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Bitte haben Sie Verständnis, dass sämtliche Behandlungskosten sofort nach der Untersuchung, Behandlung oder nach Operationen bar oder per EC-Karte zu begleichen sind. Bei der Berechnung tierärztlicher Leistungen orientieren wir uns an der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Verbindliche Kostenvoranschläge, wie es bei Handwerkerleistungen üblich ist, können bei der Behandlung von lebenden Patienten nicht erstellt werden. Die tatsächlichen Kosten der Behandlung oder Operation werden von der Erkrankungsart, vom Umfang der Diagnostik, Behandlungsstrategien, Größe und Gewicht des Tieres und vielen anderen Faktoren beeinflusst. Erst nach gründlicher Voruntersuchung Ihres Tieres werden wir im gemeinsamen Gespräch die Behandlungsmöglichkeiten, den Heilungserfolg sowie die voraussichtlichen Kosten besprechen.
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